Psychologie heute

Aus meinen Erfahrungen aus dem Sozialrecht kann ich sagen, dass Gutachten leider qualitativ und fachlich sehr stark unterschiedlich sind. Das betrifft zum einen die Ergebnisse der Gutachten, zum anderen aber leider vor allem die Sorgfalt, mit der die Gutachten erstellt werden. Bei der großen Bedeutung von Gutachten für die Leben der Betroffenen ist dies beängstigend und frustrierend zugleich.

So kam es in von mir bearbeiteten Fällen vor, dass jemandem, der keine 50 m schmerzfrei gehen konnte, attestiert wurde, problemlos 500 m am Stück gehen zu können. Es wurde teilweise auch im Gespräch bei der Begutachtung eine Diagnose erwähnt, die sich später im Gutachten nicht wiederfand. Oder aber: neueste medizinische Erkenntnisse werden bewusst verkannt. Oder aber, was häufig bei Pflegegutachten vorkommt: es werden Fähigkeiten als gegeben angekreuzt, die tatsächlich nicht oder nur in geringstem Ausmaß bei dem Patienten vorliegen.

Dies alles kann Gegenstand von Widerspruchs- und Klageverfahren werden. Die Crux ist: es werden am Ende wieder Gutachter entscheiden. Es gibt böse Zungen, die behaupten, dass durch die Auswahl der Gutachter oft bereits das Ergebnis vorhersehbar wird. Ob dies stimmt, kann ich nicht behaupten, aber auch nicht ausschließen.

Ich wurde selbst einmal in meinem Leben (in den 90er Jahren) Proband eines psychologischen Rollenspiels. In einem Rollenspiel, welches sehr zeit- und personalintensiv über viele Wochen lief, sollte ich zunächst im Rollenspiel theoretisch lernen, wie man einen Konkurrenten um eine bestimmte Frau ausstechen kann. Es wurden hierbei sogar Videosequenzen von bekannten Hollywood-Filmen ausgewertet und analysiert. Wie immer war ich ein guter Schüler und hatte es theoretisch, also im Rollenspiel gut drauf, will heißen, ich sagte die „richtigen“ Sätze. Die Crux folgte dann bei der praktischen Umsetzung in der Realität. Denn – welcher Zufall! – gab es auf meiner damaligen Arbeitsstelle vermeintlich just eine derartige Konstellation. Das von mir mühsam theoretisch Erlernte wurde durch meine eigene und meinem Willen entsprechende Entscheidung förmlich pulverisiert. Ich wollte den vermeintlichen Konkurrenten gar nicht ausstechen, „sorry, nö die Frau kannst Du gerne haben, interessiert mich nicht“. Für die damals an dem Ganzen Beteiligten muss dies frustrierend gewesen sein, ich entschuldige mich heute noch dafür – oder vielleicht auch nicht. Vielleicht sollten sich die Macher des idiotischen Rollenspiels entschuldigen, wer weiß.

Dieser Ausflug in die Psychologie und in die praktizierten „Behandlungsmethoden“ soll zeigen, dass es überall und immer darauf ankommt, wie Menschen miteinander umgehen. In meinem Leben werde ich allerdings nie so unmenschlich werden können, wie dasjenige ist, was man sich in den Jahren 1992/1993/1994 für mich ausgedacht hat, da müssen sich mehrere Personen sehr merkwürdige Gedanken gemacht haben, wobei ich leider auch heute immer noch nicht mit Gewissheit sagen kann, wer konkret dahintergesteckt hat, daher meine relative Zurückhaltung in diesem Punkt. Und wenn das damals Szenario 1.0 war, durchlebe ich derzeit Szenario 2.0, allerdings heute persönlich stärker als damals.

P.S. 1: Ein richtiger und eigentlicher Skandal ist, dass das oben geschilderte „Rollenspiel“ ja von der Krankenkasse bezahlt werden musste, ich aktuell aber eine krebskranke Mandantin habe, der ein lebensrettendes Medikament versagt wird und wir nun vor dem dritten Gericht darum kämpfen müssen!

P.S. 2: Ich habe gerade gelesen, dass das Vorhaben des AFD-Verbots weiter vorangetrieben werden soll. Davon halte ich nichts aus mehreren Gründen. 1) Es kann und darf keine Hysterie geben. Wenn ich in einem Restaurant etwas esse und es hat geschmeckt und ich erfahre nachher, dass der Koch möglicherweise AFD wählt, ändert das nichts daran, dass das Essen geschmeckt hat. Und wenn es sich bei dem Koch nicht um einen ausgemachten Nazi handelt, der das öffentlich macht, gehe ich dann auch wieder in dieses Restaurant. 2) Die etablierten Parteien müssen anerkennen, dass durch ihre verfehlte Politik die 10-15 % Protest-Wähler der AFD quasi in die Arme dieser Partei getrieben wurden. Bei den verbleibenden ca. 10 % echten „Nazis“ ist Hopfen und Malz verloren, aber die Enttäuschten muss man versuchen zurückzugewinnen durch intelligente und mehrheitsfähige Politik für die in unserem Land lebenden Menschen und da sind Ausländer, die sich integrieren und hier wertvolle und wichtige Arbeit leisten, ausdrücklich inbegriffen. Im diesem Punkt liegt im Übrigen ein großer Denkfehler der AFD. 3) Ein generelles Verbot bringt immer unerwünschte Solidarisierungseffekte und fördert ein „Jetzt erst recht“ und ein Märtyrerdenken. Richtig wäre es vielmehr m.E. in den Einzelfällen die „Höckes“ auszusortieren.

R.I.P. Michael Krebs

Michael Krebs ist am 12.06.2025 verstorben. Michael hatte ich im Gymnasium in Sulzbach in der 5. Klasse kennengelernt und seitdem waren wir befreundet. Es war eine der wenigen Freundschaften, die seit dieser Zeit hielt. Michael war immer geradeaus, immer klar in seinen Haltungen und Einstellungen, bisweilen kam er daher unbequem rüber. In seinem Beruf als Betriebswirtschaftler und Marketing-Fachmann war Michael sehr akribisch und immer auf der Höhe der aktuellsten Entwicklungen, zum Teil war er vielleicht sogar zu akribisch für manche seiner Kunden. Seine großen Hobbies waren Reisen und Kurzurlaube mit seiner Frau Astrid, seine Hunde, die Musik, wobei er hier sehr vielfältig interessiert und aufgestellt war und im Fußball seine Liebe VfB Borussia Neunkirchen. Es hatte ihm als Borusse durch und durch sehr, sehr weh getan, dass seine Vorstandsarbeit für diesen Verein, die dazu mitgeholfen hatte den Verein in einer ganz schwierigen Phase überhaupt am Leben zu halten, nicht gewürdigt wurde, sondern ihm im Nachhinein noch erhebliche Vorwürfe gemacht wurden. Er hatte danach kaum noch Spiele der ersten Mannschaft besucht, was für Michael eigentlich ein Unding war. Obwohl Michael selbst kein Fußballer war, kannte er insbesondere die saarländische Fußballszene sehr gut und war gut vernetzt. Für den Verein DJK Neuweiler, bei dem ich Vorsitzender bin, war er einige Jahre beratend tätig und hat sehr gute und bis heute wirkende Impulse gegeben, so ist z.B. das neue Wappen und Logo der DJK Neuweiler seine Idee gewesen. Unsere letzte gemeinsame Unternehmung war der Besuch des Konzerts von Nathan East mit Band in Baden-Baden im Jahr 2023, in den letzten Wochen hatte ich leider aufgrund meiner beruflichen Veränderung und der damit einhergehenden Startschwierigkeiten und Mehrarbeit nur noch ganz wenig Kontakt, was mir sehr leidtut. Mit Michael verband mich eine Freundschaft, die einfach immer da war seit dem Jahr 1971, ohne dass man dies ständig betonen musste, sich ständig sah und ständig Kontakt hatte. R.I.P. mein lieber Freund Michael! Dir liebe Astrid wünsche ich herzliches Beileid und viel Kraft!

Warum Saarbrücken-Gersweiler? (Teil 2)

In meinem früheren Leben habe ich gelernt, dass man Zufälle nicht und nie ausschließen darf. Dies wurde mir sozusagen eingebläut (schönes Wort im Übrigen, blaue Pillen waren aber nicht dabei, hihi). Daher schließe ich nun, in meinem zweiten Leben, Zufälle generell nicht mehr aus. Vielmehr besteht das Leben praktisch aus sehr vielen bzw. bisweilen nur aus Zufällen. Von verschiedenen Menschen/Persönlichkeiten/Personen/Subjekten (Zutreffendes bitte ankreuzen) wurde mir unlängst zu verstehen gegeben, dass ein Leben auch taub, blind und behindert im Rollstuhl enden kann. Dies kann niemand jemals ausschließen und ist immer von Glück/Unglück/Zufällen abhängig. Da ich Zufälle nicht mehr ausschließe, messe ich auch der Tatsache, dass mir seit geraumer Zeit eine sehr große Zahl von Rollis und Rollatoren im Alltag begegnen, keine große Bedeutung bei. Mein derzeitiger statistischer Schnitt dürfte bei ca. 8-9 Rollis und 2-3 Rollatoren liegen, pro Tag wohlgemerkt. Gestern war statistisch gesehen ein schlechter Tag: nur 6-7 Rollis und nur 1 Rollator. Wie gesagt, in meinem zweiten Leben schließe ich Zufälle nicht mehr aus, dass Dinge zweimal gleich oder ähnlich passieren sollen, kann ich auch nicht richtig glauben.

„Honi soit qui mal y pense – „Verachtet sei“ bzw. „Ein Schelm“ (da sind sich die Gelehrten uneins), der Böses dabei denkt“.

Liebe behinderte/schwerbehinderte Menschen. Ich bin als Anwalt auch im Sozialrecht tätig und vertrete Ihre Interessen sehr gerne und sehr engagiert. Ich habe Respekt und Mitgefühl für Ihre schwierige persönliche Situation und helfe Ihnen sehr gerne. Meine Kanzlei in Saarbrücken-Gersweiler ist barrierefrei erreichbar, d.h. ebenerdig und ohne Stufen. Da können Sie mit Rollis und Rollatoren praktisch bis zu mir ins Besprechungszimmer fahren. Auch aus diesem Grund Saarbrücken-Gersweiler. Verstehen Sie bitte die überzogenen Formulierungen im ersten Abschnitt als überspitzte und pointierte Formulierungen im Sinne einer Satire, die meine eigenen Erfahrungen/Erlebnisse widerspiegeln sollen. Es handelt sich in keiner Weise um Äußerungen, die sich irgendwie gegen behinderte/schwerbehinderte Menschen richten.

In eigener Sache

Letzte Woche gab es leider wieder technische Probleme, so dass ich telefonisch zeitweise nicht erreichbar war. Diese Probleme sind gelöst und es geht zu den mitgeteilten Öffungszeiten weiter.

Nein, ich gebe nicht auf und es geht in der Kanzlei in Gersweiler in der Pfählerstraße als Einzelanwalt weiter.

Viel Umstellungsaufwand war mit der Übernahme von Akten (alles in Papier) verbunden, viel Umstellung wegen Einscannen, neuer Software und Gewöhnen an viele Kleinigkeiten, die zu beachten sind. Es kommt jetzt „ins Laufen“.

Und ja, ich freue mich über jedes neue Mandat und werde mich für alle Mandanten wie bisher einsetzen, unabhängig wer der Mandant / die Mandantin ist und wieviel das Mandat bringt. Darauf habe ich einen Berufseid geleistet.

Viele Grüße! Wolfgang

„low fares – high care“ und dann??

Ryanair wirbt mit dem Slogan „low fares – high care“, sinngemäß „niedrige Tarife – hohe Sorgfalt / Betreuung“.

Die niedrigen Tarife muss man allerdings einordnen. Der erste Tarif ist zunächst der für den Flug. Dazu muss man aber wissen, dass dies nur und wirklich nur den Flug betrifft. Alles weitere kommt hinzu. Das heißt: Sitzplatz, Reservierung, Gepäck, alles dies sind weitere Tarife d.h. „fares“. Es kommt dazu, dass die Nutzung der Ryanair-App quasi zwingend ist, sonst kommt man praktisch nicht weit. In meinem Fall konnte ich meine E-Mail-Adresse dort aber nicht registrieren, aus technischen Gründen, wie mich die App wissen ließ. Ein freundlicher Mitarbeiter hat mein Flugticket dann auf einem Smartphone mit der App generiert und ich habe es dort abfotografiert – herrlich! Sonst hätte ich tatsächlich gar nicht fliegen können. Smiley!!

Ich prüfe derzeit, ob die Preisgestaltung mit dem EU-Preisangabenrecht vereinbar ist. Ich gehe davon aus „ja“, will mir aber die Rechtsgrundlagen doch selbst mal ansehen. Die Prüfung, wie das Abfotografieren einzuordnen ist, spare ich mir für den nächsten oder übernächsten Beitrag auf.

Ich war letzte Woche auch ein „dear customer“, also mein erster Eindruck: mit Ryanair und Deutsche Bahn, da könnte was gehen…

P.S.: Vergessen hatte ich noch: kurz vor dem „Boarding“ hieß es, dass ich nicht mitfliegen könne, da man die Maschine „downgegraded“ hätte und daher weniger Plätze zur Verfügung stünden. Da ich der letzte gewesen sei (ob der Umstände siehe oben), der eingecheckt habe, müsse ich „draußenbleiben“. Dann kamen plötzlich noch zwei weitere Fluggäste und es wurde richtig grotesk. Denn es hieß dann plötzlich, wir haben 2 Plätze und 3 Kandidaten. Ich schlug dann spontan vor (ich konnte vor Lachen kaum noch sprechen) wir könnten ja „die Reise nach Jerusalem“ spielen. Einer der anderen Gäste fand das auch lustig. Schließlich gingen wir zu dritt den Weg ins Flugzeug. Dort angekommen, ging ich zu meinem Platz und, siehe da, es waren drei Plätze frei, die Stewardess sagte noch, ich könne mich ja dann quer hinlegen. … Was habe ich mich gefreut…..(P.P.S.: alles die reine Wahrheit, ich schwöre es).

Warum Saarbrücken(-Gersweiler)?

Weil man manchmal im Leben Menschen trifft, mit denen man nicht rechnet und die dann machen, statt zu reden.

Weil man dann auch mal Handwerker trifft wie Herrn xyz, der zu mir gesagt hat, wissen Sie, ich stelle alle meine Produkte selbst her, alles sind sozusagen Unikate. Sie können bei Kollegen von mir andere Produkte erhalten, die sind dann aber irgendwo maschinell gefertigt und werden sozusagen nur weiterverkauft. Und die Vertreter laden dann die Kollegen zum Golfspielen ein, damit die Bestellungen auch klappen…..

So ist die Welt (leider). Da lobe ich viel mehr Herrn xyz, der mir sofort imponiert hat, ich kannte ihn keine 20 Minuten, aber das passt….

Schließen will ich für heute mit einem Zitat aus meinem Lieblingsfilm „Die nackte Kanone“ – „…Nimm das offene Auge, Ed!…“. Hihi…..

Garantieverlängerungen – was ist aus Verbrauchersicht davon zu halten?

Einige Märkte bieten aktuell insbesondere für Elektrogeräte sog. Garantieverlängerungen an, bei denen eine Garantie für drei oder mehr Jahre angeboten wird und preislich gestaffelt nach dem Kaufpreis des Produkts gewährt wird.

Was ist aus Verbrauchersicht davon zu halten?

Ausgangspunkt ist, dass für Verbraucher bei neuen Waren zwar immer eine zweijährige Gewährleistungsfrist gilt, dass aber die wichtige Vorschrift des § 477 BGB nur für 1 Jahr ab Übergabe der Kaufsache gilt.

Was bedeutet dies im Einzelnen?

§ 477 BGB ordnet an, dass bei einem Kauf durch einen Verbraucher während eines Jahres nach der Übergabe der Kaufsache vermutet wird, dass ein sich zeigender Mangel des Produkts bei der Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden war oder nachweislich bereits so im Produkt angelegt war, dass der Mangel sich quasi zeigen musste. Dies stellt für den Kunden eine Beweiserleichterung dar, denn normalerweise muss der Kunde den Mangel beweisen (sog. Beweislast).

Andererseits bedeutet dies, dass für den Fall, dass sich der Mangel erst nach der maßgebenden Zeitspanne zeigt, der Käufer den Nachweis führen muss, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, denn das ist der rechtlich relevante Zeitpunkt. Dieser Beweis kann, wenn überhaupt, nur durch ein Sachverständigengutachten geführt werden, was aber in der Mehrzahl der Fälle nicht gelingt, so dass dann nach Beweislastgrundsätzen zu entscheiden ist und der Verbraucher wegen der ihm obliegenden Beweislast im Regelfall das Nachsehen hat.

Aus diesem Blickwinkel kann eine Garantieverlängerung dann Sinn machen, wenn der Käufer für sich diese Vorteile angesichts des gekauften Produkts und angesichts des zu zahlenden Preises für die Versicherung abwägt. Zu beachten sind immer auch die Bedingungen der Versicherung, denn hier gibt es verschiedene Modelle. Auch sind die Leistungen teilweise für die einzelnen Jahre unterschiedlich, z.B. gilt meist für das letzte Garantiejahr im Garantiefall eine Erstattung des Kaufpreises und kein Austausch des Produktes.

RVG-Anpassung zum 01.06.2025

Das „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)“ wurde am 7. April 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) verkündet.

In seinem Artikel 11 ändert das Gesetz das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches die Grundlage der Berechnung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren darstellt. Nach Artikel 13 Absatz 3 des Gesetzes tritt die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes am 01.06.2025 in Kraft.

Mit dem Gesetz werden zudem u.a. das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, das Gerichts- und Notarkostengesetz, das Gerichtsvollzieherkostengesetz, das Justizverwaltungskostengesetz und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geändert. Die Inkrafttretensdaten dieser Gesetze ergeben sich aus Artikel 13 des Gesetzes.

Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung ab dem 1. April 2025

Am 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen, nämlich eine Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, eine Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern und eine chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub.

Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter

Hiervon können Personen betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen, in der Fischverarbeitung sowie auf Schlachthofarbeitsplätzen und in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. Eine Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter kann durch folgende langjährige und intensive Einwirkungen verursacht werden:

Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber,
häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schultergelenk,
Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere das Heben von Lasten,
Hand-Arm-Schwingungen.

Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern

Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls mitberücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.

Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub

Betroffene Personen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie Versicherte im Tunnelbau, Gußputz, Sandstrahlen, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung oder in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Dentallabors beschäftigt sind.

Die neuen Berufskrankheiten folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Zudem wird in der Verordnung die Bedeutung der Ergebnisdokumente des ÄSVB (wissenschaftliche Empfehlungen, wissenschaftliche Stellungnahmen und Abschlussvermerke) präzisiert. Diese enthalten wichtige Informationen der medizinischen Wissenschaft dazu, wie die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Berufskrankheit grundsätzlich und in den jeweiligen Einzelfällen zu verstehen sind. Die Prüfung des Vorliegens einer Berufskrankheit im vom Verordnungsgeber beabsichtigten Sinne erfordert daher die Anwendung der Ergebnisdokumente des Sachverständigenbeirates. Mit dieser Regelung wird die bislang gelebte Praxis gesetzlich klargestellt und die insoweit bestehende Regelungslücke geschlossen.

Im Vorgriff auf den 8. Mai

Art. 1 unseres Grundgesetzes lautet:
„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Was bedeutet dies? Das Menschenbild des Grundgesetzes geht davon aus, dass ein Einzelner/eine Einzelne niemals „Objekt“ irgendeiner staatlichen Gewalt werden darf. Dies folgt geschichtlich aus den leidvollen Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 in Deutschland.

Genauer gesagt folgen daraus für uns selbstverständliche weitere Rechte wie z.B. die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG), der Gleichheitssatz (Art. 3 GG), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat ferner aus den Grundrechten auch ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ hergeleitet, in der Folge dieser grundlegenden Entscheidung entstand das gesamte Datenschutzrecht.

Alles staatliche Handeln ist an diese Grundsätze gebunden. Flankiert wird dies durch Regelungen in Art. 19 und 103 GG, welche rechtliche Verfahrensgrundrechte beinhalten sowie durch den zentralen Art. 20 GG, wonach die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist (vgl. Abs. 1: „Demokratie“ und „Sozialstaatsprinzip“) und die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Abs. 3), letzteres verankert das „Rechtsstaatsprinzip“.

Der Parlamentarische Rat hat am 08.05.1949 dieses o.g. Grundgesetz in einer ersten Fassung angenommen.

„Der Präsident des Parlamentarischen Rates Dr. h.c. Konrad Adenauer hat am 8. Mai 1949 den Beschluss über die Annahme des Grundgesetzes für die Bundesrepublik amtlich festgehalten.

Demnach hatte der Parlamentarische Rat, bestehend aus 65 Mitgliedern, am 8. Mai 1949 in dritter Lesung das Grundgesetz angenommen bei 53 Stimmen für die Annahme des Grundgesetzes und zwölf Stimmen gegen die Annahme des Grundgesetzes.

Von den zwölf Stimmen gegen das Grundgesetz kamen sechs Stimmen von Mitgliedern der CSU, die im Parlamentarischen Rat mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft bildete, sowie ferner die jeweils beiden Abgeordneten der Deutschen Zentrumspartei (Z oder DZP), der Deutschen Partei (DP) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).“

(Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/75jahre/dokumente-archiv-inhalt-973828)

Der Parlamentarische Rat hatte im Grundgesetz auch das Bundesverfassungsgericht verankert, welches ein von mir sehr geschätzter, mittlerweile verstorbener Professor in Saarbrücken einmal „die Krone des Rechtsstaates“ genannt hatte und dies mit der rhetorischen Frage verknüpft hatte, „nennen Sie bitte ein weiteres Land auf dieser Erde, wo ein Einzelner mit der Behauptung, er sei in einem seiner Grundrechte verletzt worden, das höchste staatliche Gericht anrufen darf?“.

Die sog. „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes sind auch heute noch zu beglückwünschen. Sie wollten nach der ursprünglichen Präambel des Grundgesetzes eine als „vorläufig“ gedachte Regelung schaffen, haben damit aber die Grundlage unseres Staates bereitet, die bis heute in den Kernregelungen unverändert besteht.

Die o.g. Grundrechte berechtigen jedermann in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben im Rahmen der Gesetze führen zu können und zu dürfen, sie gewährleisten die Freiheit der Person, welche im Grunde beinhaltet, dass jeder/jede nach seiner/ihrer Facon glücklich (oder unglücklich) werden darf, dies allerdings immer nur soweit Rechte von Dritten nicht verletzt werden.

Sobald Menschen versuchen, ohne rechtliche Grundlage andere an der Ausübung der o.g. Freiheiten zu hindern, muss man von Tendenzen sprechen, die durch unser Grundgesetz nicht mehr gedeckt sind, dies sind dann Tendenzen, die an die Jahre 1933 bis 1945 in Deutschland erinnern. So ist es z.B. in Deutschland verboten, die Telekommunikation eines Anderen ohne einen gerichtlichen Beschluss abzuhören. Ein solcher Beschluss darf nach unseren Gesetzen nur bei dem Verdacht der Begehung von bestimmten Straftaten durch den Abgehörten ergehen. Die Abhörung oder Auswertung z.B. der Telekommunikation von Mitarbeitern, denen die private Nutzung der dienstlichen Telekommunikationsmittel gestattet wurde, fällt nach unseren Gesetzen auch unter dieses grundsätzliche Abhörverbot. Ebenso gelten bereichsspezifische Geheimnisse wie z.B. das Steuer- und Bankgeheimnis sowie der besondere Schutz von Gesundheitsdaten und anderen höchstpersönlichen Daten nach Art. 9 DSGVO.

Mittlerweile sind diese oben erwähnten Tendenzen nicht mehr nur in Deutschland, sondern überall in der Welt festzustellen. Man ist sogar versucht von einer Art „Mainstream“ zu sprechen, dieses Gedankengut scheint wieder salonfähig geworden zu sein. Die größte und älteste Demokratie der Welt mit ihren wunderbaren Menschen, mit einer Herkunft aus vielen Regionen und Staaten der Welt (Stichwort „Schmelztiegel“), befindet sich derzeit auf einem Weg, der die gesamte bisherige Weltordnung in Frage stellt.

Von der Welt zurück ins Saarland.

Fährt man auf der Autobahn ins Saarland, dann steht dort rechts am Rand der Autobahn der Slogan „Großes entsteht immer im Kleinen“. Ein toller Slogan für ein lebens- und liebenswertes kleines Bundesland.

Aber ist es nicht auch so, dass „großer Faschismus“ immer im „kleinen Faschismus“ entsteht und beginnt? Der „kleine Faschismus“ der sich zeigt, in der Art, wie ich mit Mitmenschen umgehe, wie ich Andersdenkende behandele, ob ich anderen Menschen mit dem Respekt begegne, den ich mir für mich selbst auch wünsche, wie ich mit Minderheiten umgehe, wie ich es mit den „Freiheiten“ halte, wenn ich selbst eventuell einmal negativ betroffen bin, etc…

Es gibt Hoffnung machende Gegenbeispiele. Viele Mitmenschen in Deutschland beginnen sich zu engagieren, nehmen z.B. an Demonstrationen teil, es gibt in der Welt demokratische Bewegungen z.B. in Syrien, in der Türkei, was Mut macht.

Seine Regierungserklärung 1969 hat Willy Brandt unter das Motto gestellt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“. Nie war dieses Motto richtiger und wichtiger als heute!