AG Hagen: Datenhandel (Leads) nicht durch Einwilligung bei google adwords gedeckt

Das Amtsgericht Hagen hat mit Urteil vom 30.06.2014, Az.: 10 C 172/14, http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/hagen/ag_hagen/j2014/10_C_172_14_Urteil_20140630.html, entschieden, dass der Handel mit Personen-/Kundendaten (Leads) durch eine zypriotische, nicht über eine Banklizenz verfügende Limited nicht durch eine Einwilligung in Speicherung und Weitergabe bei google-adwords gedeckt sei.

Die Klägerin verlangte in dem entschiedenen Fall Vergütung für nach ihrer Behauptung von dem Beklagten bestellten drei Lieferungen sogenannter Leads. Leads bezeichnen in der Finanzbranche Datensätze und die Kontaktdaten eines potentiellen Neukunden, um mit Hilfe der Datensätze die Anbahnung eines Kontaktes von einem Dienstleister zu einem Interessenten zu ermöglichen.

Das Gericht entschied, dass die Forderung der Vergütung auf der Grundlage eines offensichtlich gesetzwidrigen und sittenwidrigen Kauf-/Lieferungs-/Dienstleistungsvertrages erfolgt sei. Die Weitergabe der Kundendaten sei nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt gewesen. Nach der Einwilligungserklärung/Datenschutzerklärung selbst dürfe eine Weitergabe von Datensätzen nur an eine Bank erfolgen, nicht hingegen wie vorliegend an eine ausländische Limited.

In einem „obiter dictum“ legt das AG Hagen ferner seine Bedenken gegen die Kooperation von Rechtsanwälten mit dem Direktor des wissenschaftlichen Dienstes des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg dar. Dies stelle die Wirksamkeit der Prozessvollmacht in Frage. Selbst bei Erteilung einer entsprechenden Nebentätigkeitsgenehmigung sei dies mit der Neutralitätspflicht des EuGH und seiner Mitarbeiter sowie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.

Update:
Unter dem o.a. Link war die Entscheidung jedenfalls bis Ende Juli abrufbar. Danach ist sie vom Netz genommen worden. Eine Nachfrage hat ergeben, dass gegen die Entscheidung wohl Berufung eingelegt worden ist. Ob dies der Grund für die Herausnahme aus der Entscheidungsdatenbank NRWE war, konnte nicht aufgeklärt werden. Ich werde weiter über den Fortgang der Sache berichten.