Frage des Tages

Ich hatte dieser Tage eine Mandatsanfrage einer offensichtlich besonders überzeugten Christin. Dies bringt mich zur Frage des Tages: „Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion?“

Dazu zwei Zitate:
Marius Müller-Westernhagen: „…ich glaube an die Deutsche Bank, denn die zahlt aus in bar…“
Horst Kuntz (mein Vater): „Ich glaube, dass man aus 1 kg Rindfleisch eine bessere Suppe machen kann als aus 1 Pfund Rindfleisch“.

Und ich glaube, dass ich gestern auf der Zugfahrt nach Merzig Herrn Hoppenstedt gesehen habe, oder war es Herr Hallmackenreuter? Wer weiß?

P.S.: wer der Meinung ist, das sei albern, dem stimme ich ausdrücklich zu. Zum Thema „albern“ empfehle ich jedoch Helge Schneider, wenn dieser seine Probleme im Mietshaus schildert….

75 Jahre Bundesamt für Verfassungsschutz

75 Jahre Bundesamt für Verfassungsschutz – was will uns dieses Datum sagen? (sorry Olaf Schubert für die geklaute Frage).

Unser Bundesinnenminister Dobrindt formuliert es so:
„Der Verfassungsschutz ist ein Garant unserer Freiheit und der Schutzschild unserer Demokratie. Er steht seit 75 Jahren dafür, dass aus der Geschichte unseres Landes die richtigen Lehren gezogen werden: Jede Demokratie braucht Demokratieschützer. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich dabei als hochspezialisierter Inlandsnachrichtendienst eines modernen Deutschlands bewährt: engagiert, wachsam und entschlossen. In Zeiten hybrider Bedrohungen und ausländischer Einflussnahme ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Verfassung aktiv verteidigen. Dafür schaffen wir die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um das BfV zukunftsfest aufzustellen. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfV, die sich täglich – oft unerkannt – für unsere Sicherheit einsetzen. Sie sind der Nachrichtendienst unserer Freiheit.“

Eine von mir vor ca. 2-3 Jahren im Namen eines Mandanten erhobene Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht wurde ohne inhaltliche Begründung nicht angenommen. Der Beschluss enthält eine nichtssagende Floskel, keine echte inhaltliche Begründung und keine Auseinandersetzung mit auch nur einem einzigen Argument. Immerhin wurde vom Gericht keine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ erhoben. Dieses Ergebnis war mir von kompetenter Stelle genauso vorausgesagt worden. Bis heute hat indes niemand die von mir vorgetragenen Argumente inhaltlich widerlegt. Wo im Jahr 2022/2023 die Rechtsgrundlage für die sogenannten „EDA-Dateien“, die im Rahmen des elektronischen Mahnverfahrens zur Anwendung kommen, in einem Gesetz bzw. einer Verordnung niedergelegt war, konnte bislang niemand beantworten. Auf meine seinerzeit auch vor dem Auditorium (ca. 50 Zuhörer/innen) des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken gestellte Frage, um deren Beantwortung ich im Anschluss an den Vortrag auch auf E-Mail-Weg gebeten hatte, gab es keine Rückmeldung.

Für den Mit-Beschwerdeführer, d.h. meinen Mandanten, geht es nun im Ergebnis seiner von mir geführten Rechtsstreitigkeiten – Ausgangspunkt war ein nicht berechtigter Mahnbescheid, dessen Nichtberechtigung später rechtskräftig festgestellt wurde – noch um 66 Euro (sic!). Ja, mit 66 Euro fängt das Leben an, nein Quatsch, mit 66 Jahren fängt das Leben an….

Fazit: Um im Sinne und Geiste des oben zitierten Kabarretisten Olaf Schubert zu antworten: am besten schützen wir unsere Verfassung so, dass niemand sie findet und richtig anwenden kann.

Annex:
Der Text oben ist mehrdeutig, daher hier noch ein paar wichtige Einordnungen.
1) Die kompetente Stelle war ein Rechtsprofessor, der in Saarbrücken gelehrt und gearbeitet hat.
2) Das Bundesverfassungsgericht entschied seinerzeit einstimmig mit drei Richterinnen und Richtern.
3) Nahezu zeitgleich bzw. kurz davor gab es die Äußerung eines CDU-Stadtratsmitglieds aus Sulzbach, „wenn Du mal beruflich Probleme hast, tritt in die CDU ein und alles wird gut“.
4) Ebenfalls in zeitlicher Nähe dazu gab es die Äußerung eines CDU-nahen Mitglieds meines Vereins seit 1979, DJK Neuweiler, ob ich mir denn ein Leben ohne die DJK Neuweiler vorstellen könne. Zu dieser Zeit gab es im Verein noch keine Probleme.
5) Zwei Freunde (SPD), denen ich anlässlich eines Fußballspiels in Mainz meine damalige (beschönigend) „Souterrain-Wohnung“ in Wiesbaden, meiner Haupt-Arbeitsstelle damals, gezeigt hatte, äußerten, wie ich denn (pejorativ) „in diesem Kellerloch“ wohnen/hausen könne. Richtig ist selbstverständlich, dass ich die Wohnung ja selbst angemietet hatte und den Vertrag ja selbst abgeschlossen hatte (Vertragsfreiheit!). Zu beachten ist aber, dass ich die Unterkunft selbst zu finanzieren hatte und für diesen Preis in Wiesbaden nichts sonst zu finden ist, mehr gab mein Budget leider nicht her. Ich hatte seinerzeit aber keine eigene d.h. aus mir kommende Kraft mich dagegen zur Wehr zu setzen, ich war abgestumpft. Daher bin ich diesen Freunden ewig dafür dankbar, dass ich auf ihren Anstoß hin die Situation schließlich ändern konnte.
6) Bewerbungsversuche damals von Wiesbaden weg scheiterten allesamt. Eine Bewerbung auf eine Stelle im mittleren Justizdienst des Saarlandes (Rechtspfleger) scheiterte, da ich überqualifiziert sei, da ich ja zwei Jura-Examina hätte. Dies im Übrigen als Hinweis an böse Zungen, die behaupten, ich hätte alles immer wegen „mehr, mehr, mehr“ (vor allem mehr Geld, tolleres Auto etc.) gemacht.
7) Sicherlich habe ich früher vielleicht sogar viele Fehler gemacht. Sicherlich hatte ich damals auch falsche Einstellungen/Haltungen. Aber dazu verweise ich erstens auf den Text „Lebensweisheiten“. Daraus ergibt sich, dass es immer unterschiedliche Sichtweisen gibt. Ein und dasselbe Verhalten kann so oder so ausgelegt werden. Wenn man z.B. in Berti Vogts immer nur den „Verteidiger“, den „Terrier“ sehen will, verkennt man, dass Berti Vogts zum einen mit einer eher nur durchschnittlichen Mannschaft 1996 Europameister wurde und zusammen mit (später) Matthias Sammer den Grundstein im DFB für eine Veränderung der Jugendausbildung und für ein neues Leitbild gesorgt hat.
8) Und: Leben ist Veränderung, d.h. jeder Mensch sollte das Recht haben, sich zu verändern, Haltungen zu ändern, Einstellungen zu ändern. Jedoch steht über allem die Freiheit des Menschen. Dafür stehe ich ein, wie ich auch für Recht und Gerechtigkeit einstehe. Das schließt eigene Fehler und vielleicht sogar die eine oder andere Rechtsverletzung nicht aus. Dafür muss man dann gerade stehen. Aber auch hier sollten die Maßstäbe gleich sein. Man kann nicht z.B. das Leben von jemandem sezieren bis ins kleinste Detail und für sich selbst andere, laxere Maßstäbe anlegen.
9) Als Selbstverständlichkeit kommt in der Diskussion aller Fragen hinzu, dass die Privat- und Intimsphäre eines Menschen geschützt sind und dies von allen Beteiligten immer beachtet wird. Dazu gehört der Schutz jeglicher Kommunikation und aller Internetaktivitäten, es sei denn, es findet eine gerichtlich angeordnete TK-Überwachung statt, was in bestimmten Fällen gesetzlich zulässig ist. Unter Verstoß gegen diese Regeln gewonnene Erkenntnisse sind ansonsten unverwertbar, wobei die h.M. jedoch sagt, dass nicht jeder Verstoß automatisch zu einem Verwertungsverbot führt.

Lebensweisheiten

Ein Mensch, der knausernd, ob er’s sollte,
ein mageres Trinkgeld geben wollte,
vergriff sich in der Finsternis,
und starb fast am Gewissensbiss.
Der andre, bis ans Lebensende,
berichtet gläubig die Legende
von jenem selten noblen Herrn –
und alle Leute hören’s gern.

Ein zweiter Mensch, großmütig, fein,
schenkt einem einen größeren Schein.
Und der, bis an sein Lebensende
verbreitet höhnisch die Legende
von jenem Tölpel, der gewiss,
getäuscht sich in der Finsternis.
(Eugen Roth)

Oder wie es ein anderer Poet formulierte:

Wenn ich über’s Wasser laufe,
sagen die Leute, „siehst Du, nicht mal
schwimmen kann er“.
(Berti Vogts)

Oder:

Es leiht sich jemand von mir etwas (egal was, Beispiele CD, Schienbeinschoner, …) aus, er gibt es nicht zurück, er wird über eine WhatsApp-Gruppe zur Rückgabe aufgefordert, nichts passiert. Jetzt kann man sagen, dass es normal ist, etwas, was ich ausleihe, ohne Aufforderung von mir aus zurückzugeben (= Anstand), zumal das Behalten ja auch eine Unterschlagung (§ 246 StGB) ist. Wenn das länger her war und ich nicht genau sagen kann, wer der Ausleiher war, „pass doch besser auf Deine Sachen auf und verleihe nichts“, „es ist doch Dein Chaos, das Du verursachst hast. Dokumentiere doch alles, schreib Dir das auf, dann kannst Du reagieren, Du musst da sorgsamer sein“. Das ist ein anderer Ansatz, der sich analog in den oben genannten Beispielen auch findet.

Derartige Vorfälle haben Tradition bei mir. Wir hatten vor vielen Jahren (ich war noch aktiver Spieler, es ist also sehr lange her) mal einen Mannschaftsabend der Fußballmannschaft mit geschlossener Gesellschaft in einem Lokal in Neuweiler, nämlich im Nebenraum des Gasthauses Brennender Berg, da hatten wir einen CD-Spieler aufgebaut und ich hatte zwei CDs von zuhause mitgebracht. Die eine bekam ich wieder, die andere war weg (nämlich von Frank Sinatra, „New York“). Nachher habe ich mitbekommen, dass darüber geredet wurde, dass ich ja selbst Schuld sei, überhaupt CDs mitzubringen, ohne sie danach sofort wieder an mich zu nehmen.

Ich sage dazu:
wer im Kameradenkreis so was macht und eine CD klaut, der ist das Arschloch und nicht ich! Dazu stehe ich und diese Meinung werde ich nie ändern!

Wir hatten vor drei, vier Jahren, da hatten wir noch keine oder ganz wenige Afrikaner im Team der DJK, auch Vorfälle in der Kabine, wo Geld weggekommen ist. Auch wenn das mit der CD oben richtig ist, Geld oder Wertsachen waren damals zu meiner aktiven Zeit nie weggekommen! Das ist auch die Wahrheit!

Es geht auch darum, ob man „Verantwortung“ für etwas übernehmen will. Beispiel: wenn ein Ball über den Zaun geschossen wird, ist es in Fußballvereinen überall so, dass Ersatzspieler, die sich nicht gerade warmmachen, dafür sorgen, dass der Ball wieder gesucht wird und zurückgeholt wird. Das ist sozusagen ein ungeschriebenes Gesetz. Wenn ein Ball nicht sofort gefunden wird, sollte man den Platzwart unterstützen und den Ball mit ihm im Wald suchen gehen. Das hat in den letzten Jahren nur Fabrice (= Rüdiger), der jetzt leider in Köln ist, von sich aus und ohne große Aufforderung gemacht. Das ist Verantwortung. Zu Zeiten von unserem unvergessenen „Hennje“ hat kein Spieler geduscht, bevor nicht alle Bälle wieder da waren und dann wurde gemeinsam gesucht. So geht das richtig!

Zur Stadtbild-Diskussion

Zur „Stadtbild-Diskussion“ ein kleiner Hinweis: musste nicht das „Stadtbild“ bereits herhalten für eine höhere Polizeipräsenz in den Innenstädten, für die Ausrüstung der Polizisten/innen mit Body-Cams und anderen modernen Hilfsmitteln, für eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume …etc…?

Waren und sind all diese Maßnahmen unwirksam? Dann könnte man sie sich ja auch sparen, wenn sie nichts bringen, oder? Oder gibt es da vielleicht einen Widerspruch in der Argumentation? Fragt jemand, der beruflich, privat und in seinen Vereinen viel mit ausländischen Mitbürger/innen zu tun hat.

P.S.: ups, ich sehe gerade, dass über 60 Prozent laut einer repräsentativen Umfrage die Meinung unseres Kanzlers bezüglich des Stadtbild-Problems teilen. Dann gehöre ich leider der Minderheit an. Ich bin dennoch froh, in einem Land zu leben, in dem man auch andere und abweichende Meinungen vertreten darf, jeder nach seiner Facon leben darf, ohne gleich Repressalien befürchten zu müssen. Wir sollten daran arbeiten, dass dies so bleibt.