Frankfurter IT-Rechtstag 2024

Der mittlerweile 13. Frankfurter IT-Rechtstag fand von Freitag 15.11.2024, 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, und von Samstag 16.11.2024, 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, als eine sog. Hybrid-Veranstaltung, d.h. sowohl als Präsenzveranstaltung in Frankfurt a.M. als auch als Online-Veranstaltung per Stream statt.

Programm Freitag 15.11.2024:
13:00 Begrüßung durch Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt
13:15 KI und Haftung: Wer haftet für Fehler Künstlicher Intelligenz? Wesentliche Elemente des Richtlinienvorschlags über KI-Haftung – Anja Wyrobek, Referentin im Europäischen Parlament für MdEP Birgit Sippel
14:15 Künstliche Intelligenz: Ein Kreislauf von Daten, Datenschutz und Sicherheit? – Prof. Dr. Kristian Kersting, TU Darmstadt
15:15 Pause
15:45 Algorithmen in der Rechtsanwendung – Prof. Dr. Roland Broemel, Goethe-Universität Frankfurt
16:45 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Unternehmen – Dr. Antonia von Appen
17:45 Pause
18:00 Der Einfluss technologischer Fortschritte auf die Cybersicherheitslandschaft – Prof. Dr. Haya Schulmann, Goethe-Universität Frankfurt
19:00 Ende

Programm Samstag 16.11.2024:
9:00 Model Multiplicity – Emma Kiem, Legal Tech Lab Frankfurt am Main
10:00 Der Data Act: Das neue EU-Datenrecht – Dr. Michelle Weber
11:00 Pause
11:15 IT- und Datenschutzrecht im Gesundheitswesen, aktuelle Entwicklungen – Charlotte Guckenmus, LL.M., Frankfurt a.M.
12:15 Mittagspause
12:45 Digitale Beweismittel – bis hin zu Deep Fakes – Prof. Dr. Christian Gomille, Universität des Saarlandes, Richter am Saarländischen Oberlandesgericht
13:45 Pause
14:00 Kauf und Miete von Standardsoftware – aktuelle Rechtsfragen – Dr. Thomas Lapp, IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR, Frankfurt am Main
15:00 Ende

Besonders interessant waren aus meiner Sicht die Vorträge über die Haftung für Fehler der Künstlichen Intelligenz, über IT- und Datenschutzrecht im Gesundheitswesen und über die Digitalen Beweismittel. Im Rahmen des Vortrages zur KI wurde bewusst, dass man hier auf EU-Ebene noch in einer Art „Findungsphase“ steckt, wo verschiedene Lösungsmöglichkeiten durchaus auch noch offen diskutiert werden können. Im Vortrag über IT- und Datenschutzrecht im Gesundheitswesen wurde deutlich, wie viele IT-rechtlich relevante Regelungen sich sozusagen vor allem im SGB V „verstecken“. Der Beitrag zu den Digitalen Beweismitteln hatte als Aufhänger den tragischen Fall eines tödlichen Verkehrsunfalls in den USA mit einem autonom fahrenden Fahrzeug, über welches der Verantwortliche Elon Musk in einem YouTube Video sinngemäß gesagt haben soll, dass ein Unfall nahezu ausgeschlossen sei. Im Prozess war dann von den Anwälten Musks die Echtheit des Videos angezweifelt worden. Der Fall wurde von Prof. Gomille ins Deutsche Recht übertragen und besprochen, mit sehr vielen äußerst interessanten Folgefragen. Insgesamt war es wieder ein sehr gelungener IT-Rechtstag, vielen Dank vor allem an den Kollegen Dr. Thomas Lapp (Frankfurt a.M.) für die Erinnerung an den Termin!