Losverfahren bei Reaktivierung der Wehrpflicht

Teilweise wird mit guter Argumentation die Ansicht vertreten, dass ein Losverfahren bei rechtsstaatlicher Ausgestaltung durchaus verfasssungskonform sein kann. Eine lesenswerte und gute Zusammenstellung der Argumente, auch rechtsvergleichend mit vor allem dänischen Regelungen, findet man bei https://grafkerssenbrock.com/losverfahren-reaktivierung-wehrpflicht-verfassungskonform .

Allerdings ist bei der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz m.E. im Rahmen des Artikel 3 GG zu berücksichtigen, dass Artikel 3 gebietet Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches entsprechend der Ungleichheit jedenfalls nicht gleich behandelt werden darf, sondern jeweils der Ungleichheit entsprechend. Dies setzt allerdings bei strenger Auslegung voraus, dass auch der Maßstab, d.h. hier bei der Auswahl junger Menschen für den Wehrdienst (bzw. Ersatzdienste je nach Ausgestaltung), gleich sein muss.

Ich bezweifele, dass dies bei der grundrechtlich über Art. 1 und Art. 2 GG geschützten Individualität der Menschen jemals der Fall sein kann. Dies bedeutet m.E., dass diese Individualität eine Vergleichbarkeit in dem Sinne verhindert, dass man überhaupt von einer Gleichbehandlung von „Gleichem“ sprechen kann. Da es hier um Individuen geht, ist auch der Rückgriff auf „im Wesentlichen gleiche Sachverhalte“ nicht zielführend. Das Prinzip einer zufälligen Auswahl durch Los kann m.E. nämlich nur bei völliger Vergleichbarkeit angewandt werden. Ich vermute, dass genau in diesem Punkt Konfliktpotential liegen wird.

Diesen Punkt kann man m.E. auch nicht durch Regelungen auf der nachgelagerten Ebene der Rechtsmittel sozusagen „beheben“ oder „korrigieren“, denn m.E. ist an dieser Stelle bereits die Auswahl durch Los als solche nicht zulässig.

Dies stellt meine persönliche Meinung und Einschätzung dar. Über diese juristischen Fragen kann man selbstverständlich trefflich streiten. Da es meines Wissens noch gar keinen Gesetzentwurf gibt, werden die juristischen Fragen sicherlich noch in der Öffentlichkeit und auch in den beiden Koalitionsfraktionen ausgiebig diskutiert werden. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es bei einer solchen Frage (es geht um eine Pflicht!) schon einmal ein Losverfahren gegeben hat, anders war dies meiner Erinnerung nach einmal bei Zulassungsfragen zu Numerus-Clausus-Studiengängen gewesen aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Hochschulen.