Ausstellung „Anwalt ohne Recht“ im Landgericht Saarbrücken

Gezeigt werden Einzelschicksale von Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Städten und Regionen Deutschlands. Anfang 1933 waren im gesamten Deutschen Reich 19.208 Anwältinnen und Anwälte zugelassen, von denen nach der Machtübernahme rund 5.000, als „nichtarisch“ angesehen wurden und in der Folge Angriffen, Aussonderungsmaßnahmen, Berufsverboten und der Verfolgung ausgesetzt waren.

Aus Anlaß des Anschlusses des Saargebiets an Deutschland galten diese Gesetze ab 1935 – also vor 90 Jahren – auch für die am Landgericht Saarbrücken tätigen jüdischen Anwältinnen und Anwälte.

Die Ausstellung ist Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte, das nicht in Vergessenheit geraten darf und wendet sich insbesondere an alle, die sich mit rechtlicher Gleichbehandlung beschäftigen, allgemein politisch Interessierte aller Altersgruppen, wie auch an Juristinnen und Juristen.

Die Ausstellung, die von der Bundesrechtsanwaltskammer organisiert und jeweils aktualisiert wird, ist nach ihrer feierlichen Eröffnung am 02.09.2025 noch einen Monat in der ersten Etage des Landgerichts zu sehen, der Eintritt ist frei, es erfolgt jedoch die übliche Kontrolle am Eingang des Landgerichts.

Update: Der SAV teilt gerade mit, dass die Ausstellung aufgrund der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit bis einschließlich 04.10.2025 verlängert wurde. Über die Ausstellungseröffnung wird Rechtsanwalt Manuel Schauer ausführlich im nächsten Anwaltsblatt des SAV, das etwas in einer Woche erscheinen wird, berichten.