75 Jahre Bundesamt für Verfassungsschutz – was will uns dieses Datum sagen? (sorry Olaf Schubert für die geklaute Frage).
Unser Bundesinnenminister Dobrindt formuliert es so:„Der Verfassungsschutz ist ein Garant unserer Freiheit und der Schutzschild unserer Demokratie. Er steht seit 75 Jahren dafür, dass aus der Geschichte unseres Landes die richtigen Lehren gezogen werden: Jede Demokratie braucht Demokratieschützer. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich dabei als hochspezialisierter Inlandsnachrichtendienst eines modernen Deutschlands bewährt: engagiert, wachsam und entschlossen. In Zeiten hybrider Bedrohungen und ausländischer Einflussnahme ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Verfassung aktiv verteidigen. Dafür schaffen wir die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um das BfV zukunftsfest aufzustellen. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfV, die sich täglich – oft unerkannt – für unsere Sicherheit einsetzen. Sie sind der Nachrichtendienst unserer Freiheit.“
Eine von mir vor ca. 2-3 Jahren im Namen eines Mandanten erhobene Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht wurde ohne inhaltliche Begründung nicht angenommen. Der Beschluss enthält eine nichtssagende Floskel, keine echte inhaltliche Begründung und keine Auseinandersetzung mit auch nur einem einzigen Argument. Immerhin wurde vom Gericht keine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ erhoben. Dieses Ergebnis war mir von kompetenter Stelle genauso vorausgesagt worden. Bis heute hat indes niemand die von mir vorgetragenen Argumente inhaltlich widerlegt. Wo im Jahr 2022/2023 die Rechtsgrundlage für die sogenannten „EDA-Dateien“, die im Rahmen des elektronischen Mahnverfahrens zur Anwendung kommen, in einem Gesetz bzw. einer Verordnung niedergelegt war, konnte bislang niemand beantworten. Auf meine seinerzeit auch vor dem Auditorium (ca. 50 Zuhörer/innen) des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken gestellte Frage, um deren Beantwortung ich im Anschluss an den Vortrag auch auf E-Mail-Weg gebeten hatte, gab es keine Rückmeldung.
Für den Mit-Beschwerdeführer, d.h. meinen Mandanten, geht es nun im Ergebnis seiner von mir geführten Rechtsstreitigkeiten – Ausgangspunkt war ein nicht berechtigter Mahnbescheid, dessen Nichtberechtigung später rechtskräftig festgestellt wurde – noch um 66 Euro (sic!). Ja, mit 66 Euro fängt das Leben an, nein Quatsch, mit 66 Jahren fängt das Leben an….
Fazit: Um im Sinne und Geiste des oben zitierten Kabarretisten Olaf Schubert zu antworten: am besten schützen wir unsere Verfassung so, dass niemand sie findet und richtig anwenden kann.
Annex:
Der Text oben ist mehrdeutig, daher hier noch ein paar wichtige Einordnungen.
1) Die kompetente Stelle war ein Rechtsprofessor, der in Saarbrücken gelehrt und gearbeitet hat.
2) Das Bundesverfassungsgericht entschied seinerzeit einstimmig mit drei Richterinnen und Richtern.
3) Nahezu zeitgleich bzw. kurz davor gab es die Äußerung eines CDU-Stadtratsmitglieds aus Sulzbach, „wenn Du mal beruflich Probleme hast, tritt in die CDU ein und alles wird gut“.
4) Ebenfalls in zeitlicher Nähe dazu gab es die Äußerung eines CDU-nahen Mitglieds meines Vereins seit 1979, DJK Neuweiler, ob ich mir denn ein Leben ohne die DJK Neuweiler vorstellen könne. Zu dieser Zeit gab es im Verein noch keine Probleme.
5) Zwei Freunde (SPD), denen ich anlässlich eines Fußballspiels in Mainz meine damalige (beschönigend) „Souterrain-Wohnung“ in Wiesbaden, meiner Haupt-Arbeitsstelle damals, gezeigt hatte, äußerten, wie ich denn (pejorativ) „in diesem Kellerloch“ wohnen/hausen könne. Richtig ist selbstverständlich, dass ich die Wohnung ja selbst angemietet hatte und den Vertrag ja selbst abgeschlossen hatte (Vertragsfreiheit!). Zu beachten ist aber, dass ich die Unterkunft selbst zu finanzieren hatte und für diesen Preis in Wiesbaden nichts sonst zu finden ist, mehr gab mein Budget leider nicht her. Ich hatte seinerzeit aber keine eigene d.h. aus mir kommende Kraft mich dagegen zur Wehr zu setzen, ich war abgestumpft. Daher bin ich diesen Freunden ewig dafür dankbar, dass ich auf ihren Anstoß hin die Situation schließlich ändern konnte.
6) Bewerbungsversuche damals von Wiesbaden weg scheiterten allesamt. Eine Bewerbung auf eine Stelle im mittleren Justizdienst des Saarlandes (Rechtspfleger) scheiterte, da ich überqualifiziert sei, da ich ja zwei Jura-Examina hätte. Dies im Übrigen als Hinweis an böse Zungen, die behaupten, ich hätte alles immer wegen „mehr, mehr, mehr“ (vor allem mehr Geld, tolleres Auto etc.) gemacht.
7) Sicherlich habe ich früher vielleicht sogar viele Fehler gemacht. Sicherlich hatte ich damals auch falsche Einstellungen/Haltungen. Aber dazu verweise ich erstens auf den Text „Lebensweisheiten“. Daraus ergibt sich, dass es immer unterschiedliche Sichtweisen gibt. Ein und dasselbe Verhalten kann so oder so ausgelegt werden. Wenn man z.B. in Berti Vogts immer nur den „Verteidiger“, den „Terrier“ sehen will, verkennt man, dass Berti Vogts zum einen mit einer eher nur durchschnittlichen Mannschaft 1996 Europameister wurde und zusammen mit (später) Matthias Sammer den Grundstein im DFB für eine Veränderung der Jugendausbildung und für ein neues Leitbild gesorgt hat.
8) Und: Leben ist Veränderung, d.h. jeder Mensch sollte das Recht haben, sich zu verändern, Haltungen zu ändern, Einstellungen zu ändern. Jedoch steht über allem die Freiheit des Menschen. Dafür stehe ich ein, wie ich auch für Recht und Gerechtigkeit einstehe. Das schließt eigene Fehler und vielleicht sogar die eine oder andere Rechtsverletzung nicht aus. Dafür muss man dann gerade stehen. Aber auch hier sollten die Maßstäbe gleich sein. Man kann nicht z.B. das Leben von jemandem sezieren bis ins kleinste Detail und für sich selbst andere, laxere Maßstäbe anlegen.
9) Als Selbstverständlichkeit kommt in der Diskussion aller Fragen hinzu, dass die Privat- und Intimsphäre eines Menschen geschützt sind und dies von allen Beteiligten immer beachtet wird. Dazu gehört der Schutz jeglicher Kommunikation und aller Internetaktivitäten, es sei denn, es findet eine gerichtlich angeordnete TK-Überwachung statt, was in bestimmten Fällen gesetzlich zulässig ist. Unter Verstoß gegen diese Regeln gewonnene Erkenntnisse sind ansonsten unverwertbar, wobei die h.M. jedoch sagt, dass nicht jeder Verstoß automatisch zu einem Verwertungsverbot führt.