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10. Karlsruher IT-Rechtstag

Am Samstag, den 13.04.2013, besuchte ich den 10. Karlsruher IT-Rechtstag.

Der Anwaltsverein Karlsruhe hatte dazu eingeladen. Die Veranstaltung war äußerst gelungen. Zu Beginn referierte Prof. Dr. Alexander Peukert, Universität Frankfurt a.M., zu dem Thema „IT-Recht made in Luxemburg – die aktuelle Rechtsprechung des EUGH“, wobei Prof. Peukert darauf aufmerksam machte, dass es korrekt EU-Gerichtshof heißen müsste und insofern die Abkürzung EUGH kein Schreibfehler sei. Prof. Dr. Peukert besprach insgesamt 9 Entscheidungen des EUGH und gab einen Ausblick auf anstehende anhängige Rechtssachen. Daneben kam er zum Abschluss auf „IT-Recht made in Straßburg“ zu sprechen und warf die Frage auf, ob mit dem EGMR ein neuer Player im Konzert der IT-Gerichte auftauche.

Zweiter Referent war Robert Basic, Blogger, Publizist und IT-Berater, der die anwesenden Anwälte über Marketing mit Social Media aufklärte, Tipps und allerhand Nützliches im Bereich der neuen Medien parat hatte und auch einige provozierende Thesen aufstellte: auf den Einwand eines Anwaltskollegen, man könne doch nicht so viel Zeit für die Erstellung und Aktualisierung eines Blogs opfern, antwortete Basic, dass ein Anwalt, der nicht 10-15% seines Zeitbudgets für Marketing und Akquise verwende, sowieso fast alles falsch mache. Der Vortrag Basics war zwar weitgehend „unjuristisch“, zog aber die Anwesenden dennoch oder vielleicht gerade deshalb in ihren Bann, was an den vielfachen Zwischenfragen und Anmerkungen des Publikums abzulesen war.

Abschließend referierte Dr. Wolfgang Kirchhoff, Richter im I. Zivilsenat des BGH, zur aktuellen Rechtsprechung des BGH aus dem letzten Jahr. Breiten Raum nahmen dabei die Entscheidungen „MOST-Pralinen“, „Alone in the dark“, „Morpheus“, „Alles kann besser werden“ des BGH ein, wobei durch den Vortrag insgesamt die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Domainrecht abgedeckt wurden.

Dass es für ca. 6 Stunden hochkarätige Vorträge am Ende auch noch eine Fortbildungsbescheinigung gibt, ist ein schönes Bonbon und rundet das Bild dieser sehr gelungenen Veranstaltung ab. Herzlichen Dank an Herrn Rechtsanwalt am BGH Axel Rinkler für die Moderation und Organisation dieses Tages.