Das „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)“ wurde am 7. April 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) verkündet.
In seinem Artikel 11 ändert das Gesetz das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches die Grundlage der Berechnung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren darstellt. Nach Artikel 13 Absatz 3 des Gesetzes tritt die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes am 01.06.2025 in Kraft.
Mit dem Gesetz werden zudem u.a. das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, das Gerichts- und Notarkostengesetz, das Gerichtsvollzieherkostengesetz, das Justizverwaltungskostengesetz und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geändert. Die Inkrafttretensdaten dieser Gesetze ergeben sich aus Artikel 13 des Gesetzes.