Hinweise für Webseiten-Ersteller

Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es löst das Telemediengesetz ab. In § 5 DDG sind die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter geregelt. Diese entsprechen weitgehend den Regelungen des früheren § 5 TMG.

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wird nach der Annahme der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der letzte Termin für die Einreichung neuer Beschwerden über die bisherige OS-Plattform ist der 20. März 2025. Verbraucher können die Plattform noch bis zum 19. Juli 2025 für Beschwerden nutzen, die bis zum 20. März 2025 allerdings eingereicht sein müssen.

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