Bring Your Own Device (BYOD) in der Justiz

Von Mittwoch, den 25.09., bis Freitag, den 27.09.2013, fand in Saarbrücken der 22. Deutsche EDV-Gerichtstag statt. Mehr als 600 Juristen aus ganz Deutschland und dem Gastland Niederlande diskutierten während der Tagung aktuelle Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs sowie IT-rechtliche Fragen mit Bezug zur Justiz.

Am Freitag, den 27.09.2013, moderierte ich den Arbeitskreis „Bring Your Own Device (BYOD) in der Justiz“, d.h. das Mitführen eigener elektronischer Endgeräte. Ich hatte im Vorfeld die Idee zur Behandlung dieses Themas und übernahm daher auch sehr gerne die Moderation der Veranstaltung. Eingeladen hatte ich als Referenten zum einen Herrn Andreas Herberger, Vorstandsvorsitzender der Makrolog Content Management AG, zum anderen Herrn Michael Otter, Referent im Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie Herrn Professor Dr. Georg Borges, Professor u.a. für IT-Recht an der Ruhr-Universität Bochum.

In der Anmoderation wies ich auf die Ungenauigkeit in der wörtlichen Übersetzung von BYOD hin, da die wörtliche Übersetzung des „Mitbringens“ außer Acht lässt, dass es eigentlich um Fragen des „Connect Your Own Device“ bzw. des „Use Your Own Device“ geht.

Zu Beginn referierte Herr Herberger über technische Aspekte von BYOD und zeigte u.a. ein paar interessante Zahlen über die Durchdringung des Marktes insbesondere  mit Smartphones. Herr Herberger kam daneben auf technische Fragen wie z.B. Netzanbindung, Device-Management und Datensicherheit zu sprechen.

Herr Michael Otter stellte seinen Vortrag unter die provozierende fragende Überschrift „Bring Your Own Disaster?“ und verwies auf massive Probleme im Bereich der Informationssicherheit. Es sei zu beachten, dass BYOD Einfallstor für massive Angriffe von außen auf die Netze der Justiz werden könnte. Er kam dabei insbesondere auf die Probleme von Vireneinschleusung und Schadcode zu sprechen. Er zeigte jedoch auch Möglichkeiten auf, wie ein BYOD-Management und verschiedene Sicherheits-Strategien zu einem (noch) aus informationssicherheitstechnischer Sicht hinnehmbaren Einsatz von BYOD führen könnten. Dennoch sieht Herr Otter den Einsatz von BYOD aus sicherheitstechnischer Sicht eher kritisch.

Herr Professor Dr. Borges kam auf die rechtlichen Fragen von BYOD zu sprechen. Dabei machte er deutlich, dass vielfältige rechtliche Probleme angesprochen seien, die nur kurz behandelt werden könnten, mit denen man in ihrer Fülle jedoch eine gesamte eigene Tagung bestreiten könnte. Er nannte als betroffene Rechtsgebiete beispielhaft das Arbeits- und Dienstrecht, das Urheber- und Lizenzrecht sowie das Datenschutz- und Datensicherheitsrecht. Nach einem kurzen Überblick über die dienstrechtlichen Bestimmungen widmete sich Prof. Borges vor allem dem besonders wichtigen Problem des Datenschutzes und der Datensicherheit. Im Rahmen der Datensicherheit sei § 9 BDSG als Zentralnorm zu beachten. Prof. Borges wies auf das Zusammenspiel der dienstrechtlichen Regelungen mit den datenschutzrechtlichen Regelungen hin. Verschiedene Teilregelungen des Dienstrechtes seien nur rudimentär. Die Regelung des § 7 DA DS Nordrhein-Westfalen wurde beispielhaft besprochen. Herr Prof. Borges nutzte dies als Überleitung in die Diskussion mit den anwesenden Teilnehmern des EDV-Gerichtstages. Prof. Dr. Borges, der im zweiten Hauptamt selbst Richter am Oberlandesgericht in Hamm ist, vertrat seine persönliche Auffassung, dass seiner Einschätzung nach viele Richter gerne mit eigenen Endgeräten arbeiten würden und daher eine pragmatische, aber zugleich möglichst sichere Lösung für den Einsatz eigener Endgeräte der Richter gefunden werden solle. Diese Einschätzung wurde von den Anwesenden, zumindest wenn man die Diskussionsbeiträge zugrunde legt, geteilt.

Das Thema BYOD wurde im Rahmen der Veranstaltung sicherlich nicht ausdiskutiert, jedoch handelt es sich bei BYOD um ein Zukunftsthema in der Justiz, das möglicherweise auch den EDV-Gerichtstag weiter begleiten wird.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.