OVG Nordrhein-Westfalen: Anwalt muss notfalls mit Taxi zur Kanzlei fahren, um rechtzeitigen Versand sicherzustellen

Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte mit Beschluss vom 12.07.2019, Az.: 4 B 518/19, einen sehr ungewöhnlichen Fall zu entscheiden (vgl. Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_B_518_19_Beschluss_20190712.html).