Ab dem 13.06.2014 neues Widerrufsrecht

Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wird es ab dem 13.06.2014 ein neues Widerrufsrecht in Deutschland geben. U.a. werden die §§ 312 ff. BGB vollständig neu gefasst. Fernabsatzverträge sind künftig in § 312 c BGB geregelt. Über die Änderungen wird demnächst in diesem Blog noch eingehend berichtet werden.

Vorab einmal folgende Informationen bezüglich Änderungen in den neuen Regelungen:

  • Keine Einräumung eines Rückgabe- statt eines Widerrufsrechtes mehr
  • Ausnahmen vom Widerrufsrecht werden neu gefasst
  • Nur noch eine einzige einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen statt wie bisher 14 Tage oder 1 Monat
  • Widerrufsrecht nur noch maximal 1 Jahr und 14 Tage statt wie bisher unendlich bei fehlender/fehlerhafter Belehrung
  • Ausübung des Widerrufsrechts durch eindeutige Erklärung, hierfür wird ein Muster einer Widerrufserklärung vorgegeben
  • Widerruf neuerdings auch telefonisch möglich; Online-Händler müssen Telefonnummer nun angeben!
  • Hinsendekosten für Online-Händler werden gedeckelt
  • Verbraucher muss Kosten der Rücksendung künftig in jedem Fall tragen
  • Verbraucher muss auch nicht paketversandfähige Ware zurückschicken
  • Abwicklung des Widerrufs in der Regel binnen 14 Tagen
  • Unternehmer hat Zurückbehaltungsrecht bis zum Nachweis des Rückversands der Ware durch den Käufer

Schauen Sie bitte regelmäßig in diesen Blog, die Neuerungen werden hier schrittweise einzeln erläutert.